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Brennbare Leitungen dürfen ohne brandschutztechnische Maßnahmen nicht über Brandwände geführt werden. Denn im Brandfall würden siedas Feuer weiter bis auf die angrenzende Dachfläche leiten. Dennoch sind Einzelfälle denkbar, in denen sich die Führung brennbarer Leitungen über Brandwände nicht verhindern lässt. In diesen Fällen müssen die Leitungen unbedingt geschützt verlegt werden. Das Bundesinnenministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BM) und der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV) haben dazu in der Empfehlung Nr. 159 „EltAnlagen 2020“ zwei mögliche Lösungen definiert: Die PV Leitungen können in robusten Edelstahlkanälen verlegt werden oder die Leitungsbündel können mit witterungsbeständigen Kabelbandagen umhüllt werden. Für beide möglichen Wege zur geschützten Führung brennbarer PV-Leitungen über Brandwände betet OBO passende Produktlösungen an. Beiden Lösungen gemeinsam ist der enthaltene dämmschichtbildende Baustoff, der im Brandfall aufschäumt und eine Brandübertragung auf die Leitungen so sicher verhindert. Außerdem ist der Dämmschichtbildner witterungs- und UV-beständig. Die Wirksamkeit beider Systeme ist in jeweils eigenen Gutachten beschrieben und bestätigt.
In manchen Fällen müssen die Leitungen, die Gleichstrom führen, noch durch das Gebäude bis zum Wechselrichter geführt werden. Befinden sich die Installationen in Flucht- und Rettungswegen, müssen die PV-DC-Leitungen gekapselt verlegt werden. Dazu eignen sich die Brandschutzkanäle PYROLINE® Sun PV aus nichtleitendem Leichtbeton, die die baurechtlichen Anforderungen als brandschutztechnisch nachgewiesene Installationskanäle erfüllen. Die Brandschutzkanäle erfüllen außerdem die Anforderungen der Anwendungsregel VDE AR-N-E-2100-712 an feuerfeste und berührungssichere Installationen. Damit besteht auch für die Einsatzkräfte ein Schutz vor elektrischen Schlägen bei den Löscharbeiten.
Die DIN VDE 0100-712 sieht vor, dass am Übergabepunkt der elektrischen Anlage, beispielsweise im Hausanschlusskasten oder an der Hauptverteilung, ein genormtes Hinweisschild, das auch als Feuerwehrschild bezeichnet wird, anzubringen. Durch die Kennzeichnung können die Einsatzkräfte der Feuerwehren die PV-Anlage erkennen.
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